Gesprächsrunde: Seniorenbeiräte im Vogelsbergkreis

Sind Sie auch schon einmal über den Begriff Seniorenbeirat gestolpert, ohne genau zu wissen, ob es an ihrem Wohnort so einen gibt? Und welche Funktion hat eigentlich der Kreisseniorenbeirat?
Aufgabe von Seniorenvertretungen sind die Mitsprache und Mitwirkung im kommunalen Raum in allen Fragen, die ältere Menschen betreffen und für die Lebensqualität im Alter von besonderer Bedeutung sind (Entwicklung der Altenhilfe, Beratungsangebote für ältere Menschen und deren Angehörige, Förderung von Selbsthilfeorganisationen älterer Menschen, altengerechtes Wohnen, Planung, Durchführung und Koordinierung von kulturellen und Freizeitprogrammen u.a.m.).
Die Rechte der Seniorenvertretungen beruhen auf den freiwilligen Entscheidungen der kommunalen Organe. Städte und Gemeinden m ü s s e n also nicht eingerichtet werden. Die Bildung von Seniorenbeiräten auf lokaler Ebene nach den §§ 8c HGO, 8a HKO erfährt aber politische Förderung durch eine gemeinsame Empfehlung des Hessischen Sozialministeriums, des Hessischen Städtetages und des Hessischen Landkreistages vom 4. Februar 2003, in der zugleich die Landes-Seniorenvertretung Hessen e. V. als Interessenvertretung der älteren Menschen auf Landesebene anerkannt wird. Die Brücke zwischen den lokalen Seniorenbeiräten und der Landesvertretung bilden die Kreis-Seniorenbeiräte.
Auf der Seite http://www.senioren-auf-draht.sozialnetz.de/ca/bt/bbb/ findet man eine Karte der kommunalen Seniorenvertretungen. Hier zeigt sich, dass das Netz der Seniorenvertretungen im Vogelsbergkreis recht dünn ist. Von Aktivitäten der bestehenden Seniorenbeiräte hört und liest man recht selten. Auch der Kreis-Seniorenbeirat tritt nicht gerade mit Aufsehen erregenden Impulsen in Erscheinung und lässt sich offensichtlich für parteipolitische Zwecke instrumentalisieren.
Vor diesem Hintergrund kann eine Gesprächsrunde zum Thema Seniorenbeiräte im Vogelsbergkreis dazu beitragen, dieses Instrument der Interessenvertretung älterer Menschen stärker ins öffentliche Bewusstsein zu rücken. Sie kann durch öffentliche Stellungnahmen die Bildung lokaler Seniorenbeiräte forcieren und die Arbeit des Kreis-Seniorenbeirats kritisch begleiten, notfalls auch durch Wahrnehmung der Aufgaben eines “alternativen Kreis-Seniorenbeirats”.

 

Eingestellt von Ulrich Lange

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